Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz § 12

Der Unternehmer / Arbeitgeber ist dazu verpflichtet im Abstand von 12 Monaten seine Mitarbeiter zur Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Diese Unterweisungspflicht kann der Arbeitgeber auf Führungskräfteübertragen.

Zur Vorbereitung der Unterweisung sollte die Führungskraft die Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Vorbereitung mit einbezogen werden.

Weitere Unterweisungen sind erforderlich bei

  • Neueinstellung
  • Arbeitsplatzwechsel und
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren sowie Technik oder Stoffe.

Das könnte Sie auch interessieren:

Neuerungen im Bereich Gefahrstoffe

Seit dem 01. Januar 2025 gibt es umfassende Änderungen im Gefahrstoffrecht. Die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie das aktualisierte ADR 2025 bringen neue

Über den Autor

Thorben Breitkopf

Mein Name ist Thorben Breitkopf. Seit mehr als 15 Jahren beschäftigte ich mich als qualifizierte Fachkraft mit der Sicherheit von Betrieben und Unternehmen.

Möchten Sie, dass wir Sie kostenlos beraten?


    Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

    Dürfen wir Sie telefonisch kostenlos beraten?

    Nur ein Klick und wir hören uns gleich!